1) Hinsichtlich des angebotenen Objektes ist die Firma Yvonne Czaja Immobilien – nachstehend Maklerin genannt – auf die Auskünfte des Verkäufers, Bauherren, Bauträgers und der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann der Makler für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Eigentümer/Interessenten nicht haften. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. der Geschäftsverbindungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung nachstehender Geschäftsbedingungen. Unsere Pflichten ergeben sich aus den Gesetzen und Gebräuchen unseres Berufstandes.
Durch die Erteilung des Auftrages an uns erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Er kommt auch dadurch zu Stande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
2) Die Angebote der Maklerin sind für den Auftraggeber bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über unsere Angebote ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Maklerin gestattet. Kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer aufgrund des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Angebotes des Makler ein Vertrage zustande, so haftet der Auftraggeber für den entstanden Schaden der Gesellschaft (und zwar ohne einer Nachweisführung für die tatsächlichen entstandenen Kosten).
3) Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer ist grundsätzlich über die Maklerin einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf die Maklerin Bezug zu nehmen und die Maklerin über das Ergebnis Nachricht zu geben. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Besichtigung nur im Einvernehmen mit der Maklerin und der Verkäufer- Vermieterseite vorgenommen werden.
Die Daten sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden. Wir sind berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Angebotsempfänger geltend zu machen, sofern ihm durch den Bruch der Vertraulichkeit ein Schaden entstanden ist.
4) Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies der Maklerin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Verhandlung der Maklerin als ursächlich für den Vertragsabschluss.
5) Angebote der Maklerin sind freibleibend und verbindlich. Zwischenkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten.
6) Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, oder sonstigen Vertrages, direkt oder indirekt, ist eine Nachweiscourtage, bei Anmietung zu Wohnzwecke das Zweifach der Kaltmiete, bei gewerblichen Anmieten das dreifach der monatlichen Kaltmiete bzw. bei Kauf von Immobilien 6 % der Vertragssumme zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuerbei Vertragsunterzeichnung zu zahlen. Bei Vermittlungen von Pachtobjekten werden 15 % der Jahrespacht zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Nachweis- oder Vermittlungscourtage in Rechnung gestellt. Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt. Sollt ein Kauf- oder Mietvertrag durch Verschulden des Verkäufers/Vermieters oder Käufers/Mieters rückabwickelt werden, so entstehen dem Verursacher keine Schadensregressansprüche gegenüber der Maklerin. In diesem Fall bleibt der Provisionsanspruch der Maklerin voll bestehen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben dem Objektanbieter ausdrücklich vorbehalten, sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers oder Vermieters erstellt. Die Maklerin hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hannover – Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht.
Hiermit akzeptiere ich die aufgeführten AGB